Solar-Förderung in NRW optimal nutzen
Geprüfter Überblick zu Finanzierung, Einspeisevergütung und steuerlichen Rahmenbedingungen – Stand Juli 2026.
Diese Möglichkeiten können relevant sein
Als Eigenheimbesitzer in NRW profitieren Sie von Förderungen auf Bundes- und Landesebene. Alle Angaben wurden im Juli 2026 auf Aktualität geprüft.
KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien
Das zentrale KfW-Programm für Privatpersonen, die eine PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher finanzieren möchten. Der Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt – vor Beginn der Maßnahme.
- • Zinsgünstiger Kredit – 100 % der Investitionskosten finanzierbar
- • PV-Anlage und Batteriespeicher förderfähig
- • Laufzeiten: 5 bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
- • Antrag über Hausbank – nicht direkt bei der KfW
- • Balkonkraftwerke (Steckeranlagen) sind nicht förderfähig
💡 Hinweis zur WallboxDas frühere KfW-Zuschussprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos" (PV + Speicher + Wallbox) ist seit 2024 geschlossen – neue Anträge sind nicht mehr möglich. Wer eine Wallbox plant, kann diese ggf. über kommunale Förderprogramme oder kombiniert mit dem KfW 270-Kredit finanzieren. Wir beraten Sie individuell.
Einspeisevergütung nach EEG
Für eingespeisten Strom kann ein gesetzlicher Vergütungsanspruch bestehen. Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Satz gilt nach § 25 EEG grundsätzlich 20 Jahre; bei gesetzlich bestimmten Werten verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Zahlungsjahres.
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
📅 Gültigkeit dieser SätzeDie Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur halbjährlich angepasst. Diese Werte gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme von Februar bis Juli 2026. Für spätere Inbetriebnahmen müssen die dann veröffentlichten Sätze geprüft werden.
- • Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich
- • Kein gesonderter Einspeisevertrag notwendig
Umsatzsteuer-Nullsatz (0 % MwSt.)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG der Umsatzsteuer-Nullsatz für begünstigte PV-Anlagen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird für das konkrete Vorhaben geprüft.
- • 0 % Umsatzsteuer auf begünstigte PV-Anlagen, Wechselrichter und Montage
- • 0 % Umsatzsteuer auf begünstigte Batteriespeicher – auch bei einer zulässigen Nachrüstung
- • Gilt für Wohngebäude und Nebengebäude (Garagen, Carports etc.)
- • Kein Förderantrag erforderlich – Anwendung nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen
- • Einkommensteuerbefreiung für begünstigte Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
💶 HinweisDer Nullsteuersatz wird direkt auf der Rechnung berücksichtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine pauschale Ersparnis lässt sich erst anhand des konkreten Angebots beziffern.
NRW-Landes- & Kommunalförderung
Die Förderlandschaft auf Landes- und kommunaler Ebene ändert sich regelmäßig. Wir beobachten aktuelle Programme und prüfen bei jeder Beratung, welche Zuschüsse für Sie in Frage kommen.
- • Kommunale Programme von Städten, Gemeinden oder Versorgungsunternehmen
- • Lokale Zuschüsse für Batteriespeicher (je nach Gemeinde)
- • Neue oder geänderte Programme vor Projektbeginn erneut prüfen
- • Kombinierbarkeit von Förderprogrammen prüfen wir für Sie
🔍 Unser TippKommunale Programme sind oft zeitlich begrenzt und schnell ausgeschöpft. Fordern Sie frühzeitig Ihren persönlichen Fördercheck an – kostenlos und unverbindlich.
Alle Förderprogramme auf einen Blick
So stehen die aktuell relevanten Programme für Eigenheimbesitzer in NRW im Vergleich – Stand Juli 2026.
| Programm | Art | Was wird gefördert? | Status |
|---|---|---|---|
| KfW 270 | Kredit | PV-Anlage, Batteriespeicher, weitere EE-Anlagen | ✓ Aktiv |
| 0 % MwSt. (§ 12 Abs. 3 UStG) | Steuervorteil | Begünstigte PV-Anlagen, Speicher, Wechselrichter und Montage | ✓ Aktiv |
| Einspeisevergütung (EEG) | Vergütung | Eingespeister Strom nach den Voraussetzungen des EEG | ✓ Aktiv |
| Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG) | Steuervorteil | Steuerfreiheit der Einspeiseeinnahmen (kleine Anlagen) | ✓ Aktiv |
| Kommunale Programme | Zuschuss | Speicher, Wallbox (je nach Gemeinde) | ⚡ Prüfen |
| KfW 442 (Solarstrom für E-Autos) | Zuschuss | PV + Speicher + Wallbox-Kombination | ✗ Geschlossen |
| KfW 275 (Speicher) | Kredit | Batteriespeicher (standalone) | ✗ Eingestellt |
Ihr Weg zur Förderung – Schritt für Schritt
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung der Vergütung.
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Kostenloses Erstgespräch & Fördercheck
Wir analysieren Ihre individuelle Situation: Dach, Verbrauch, Budget – und ermitteln alle Förderungen, die für Sie in Frage kommen.
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KfW-Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wichtig: Der KfW 270-Antrag muss über Ihre Hausbank vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wir erklären Ihnen genau, was Sie bei der Bank einreichen müssen.
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Fachgerechte Umsetzung
Die technische Umsetzung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe. Sie erhalten die für Förderstellen und Netzbetreiber benötigten Unterlagen.
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Anmeldung beim Netzbetreiber & Marktstammdatenregister
Für die Einspeisevergütung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister Pflicht. Wir unterstützen Sie dabei.
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Anlage registrieren und Vergütung abrechnen
Nach Inbetriebnahme und Registrierung wird der Vergütungsanspruch mit dem zuständigen Netzbetreiber abgerechnet.
Ihr persönlicher Fördercheck
Kostenlos, unverbindlich und auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben relevant sein können.
- ✓ Prüfung aktuell relevanter Programme
- ✓ Berechnung Ihrer individuellen Ersparnis
- ✓ Amortisationsrechnung für Ihre Anlage
- ✓ Unterstützung bei der Antragstellung
- ✓ Kostenlos & unverbindlich
Typische Amortisationszeit
Dank Nullsteuersatz, Einspeisevergütung und Eigenverbrauch hängt die Amortisationszeit einer PV-Anlage von Investitionskosten, Ertrag, Eigenverbrauch, Finanzierung und Strompreisentwicklung ab. Wir erstellen deshalb eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Häufige Fragen zur Förderung
Muss ich den KfW-Antrag vor der Installation stellen?
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über den Finanzierungspartner gestellt werden. Lassen Sie den konkreten Zeitpunkt vor Abschluss eines bindenden Liefer- oder Leistungsvertrags von Ihrer Hausbank bestätigen.
Kann ich PV-Anlage und Speicher zusammen fördern lassen?
Über KfW 270 können PV-Anlage und Batteriespeicher als kombiniertes Vorhaben förderfähig sein. Der Umsatzsteuer-Nullsatz kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch für begünstigte, nachträglich eingebaute Speicher gelten.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Einnahmen und Entnahmen können bei begünstigten Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei sein. Die persönlichen Voraussetzungen sollten im Zweifel steuerlich geprüft werden.
Ändert sich die Einspeisevergütung nach der Installation?
Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Satz gilt nach § 25 EEG grundsätzlich 20 Jahre; bei gesetzlich bestimmten Werten verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Zahlungsjahres.
Gibt es 2026 noch eine Wallbox-Förderung?
Das KfW-Zuschussprogramm 442 ist seit 2024 geschlossen. Einige Städte und Stadtwerke bieten jedoch eigene kommunale Förderprogramme für Wallboxen an. Fragen Sie uns – wir prüfen, was für Ihren Standort aktuell verfügbar ist.
Wie melde ich meine Anlage an?
Nach Installation müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und den Netzbetreiber informieren. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen bereit und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Kein Fördergeld verschenken
Programme und Konditionen können sich ändern. Lassen Sie die verfügbaren Möglichkeiten deshalb vor Beginn Ihres Vorhabens aktuell prüfen.