Ein verständlicher Überblick zu Finanzierung, Einspeisevergütung und steuerlichen Rahmenbedingungen — geprüft im Juli 2026.
0 %Umsatzsteuer auf begünstigte PV-Anlagen und Komponenten
20 J.Gesetzlicher Vergütungszeitraum nach EEG
Bis 100 %der förderfähigen Investitionskosten über KfW 270
Aktuelle Fördermöglichkeiten
Diese Möglichkeiten sollten Sie kennen
Je nach Vorhaben kommen bundesweite Finanzierung, Einspeisevergütung, steuerliche Regelungen oder lokale Programme infrage. Alle Angaben wurden im Juli 2026 auf Aktualität geprüft.
Aktiv — Stand Juli 2026
KfW-Kredit 270
Das zentrale KfW-Programm für Privatpersonen, die eine PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher finanzieren möchten. Der Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt — vor Beginn der Maßnahme.
Zinsgünstiger Kredit — 100 % der Investitionskosten finanzierbar
PV-Anlage und Batteriespeicher förderfähig
Laufzeiten 5 bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Antrag über Hausbank, nicht direkt bei der KfW
Balkonkraftwerke sind nicht förderfähig
Wallbox: Das KfW-Zuschussprogramm 442 ist seit 2024 geschlossen. Kommunale Programme oder eine Kombination mit KfW 270 können alternativ infrage kommen.
Gesetzlicher Anspruch
Einspeisevergütung nach EEG
Für eingespeisten Strom kann ein gesetzlicher Vergütungsanspruch bestehen. Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Satz gilt nach § 25 EEG grundsätzlich 20 Jahre.
Tabelle seitlich bewegen
Anlagengröße
Überschuss
Volleinspeisung
bis 10 kWp
7,78 ct/kWh
12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp
6,73 ct/kWh
10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp
5,50 ct/kWh
10,35 ct/kWh
Diese Werte gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme von Februar bis Juli 2026. Spätere Sätze der Bundesnetzagentur müssen geprüft werden.
Gilt seit 2023
Umsatzsteuer-Nullsatz (0 % MwSt.)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG der Umsatzsteuer-Nullsatz für begünstigte PV-Anlagen.
0 % auf begünstigte PV-Anlagen, Wechselrichter und Montage
0 % auf begünstigte Batteriespeicher — auch bei zulässiger Nachrüstung
Gilt für Wohngebäude und Nebengebäude
Kein Förderantrag — Anwendung nach Prüfung der Voraussetzungen
Einkommensteuerbefreiung für begünstigte Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
Prüfen lohnt sich
NRW-Landes- & Kommunalförderung
Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig. Wir prüfen bei jeder Beratung, welche Zuschüsse für Sie infrage kommen.
Kommunale Programme von Städten, Gemeinden oder Versorgern
Lokale Zuschüsse für Batteriespeicher je nach Gemeinde
Programme vor Projektbeginn erneut prüfen
Kombinierbarkeit prüfen wir für Sie
Übersicht
Fördermöglichkeiten verständlich eingeordnet
Welche Programme aktiv sind, was sie abdecken und wo vor Projektbeginn eine individuelle Prüfung nötig ist.
Geprüft im Juli 2026
KreditAktiv
KfW 270
Finanziert PV-Anlage, Batteriespeicher und weitere Anlagen für erneuerbare Energien.
SteuervorteilAktiv
0 % Umsatzsteuer
Für begünstigte PV-Anlagen, Speicher, Wechselrichter und die zugehörige Montage.
VergütungAktiv
Einspeisevergütung
Gesetzliche Vergütung für den Strom, den Ihre Anlage in das öffentliche Netz einspeist.
SteuervorteilAktiv
Einkommensteuerbefreiung
Steuerfreiheit der Einspeiseeinnahmen bei kleinen Anlagen im gesetzlichen Rahmen.
ZuschussPrüfen
Kommunale Programme
Je nach Stadt oder Gemeinde können Speicher und Wallbox zusätzlich gefördert werden.
BeendetNicht verfügbar
KfW 442 & KfW 275
Die früheren Programme für PV, Speicher, Wallbox und einzelne Batteriespeicher sind geschlossen.
So läuft es ab
Von der ersten Prüfung bis zur Vergütung
Wir ordnen Fristen, Anträge und Zuständigkeiten in der richtigen Reihenfolge für Sie.
01
Erstgespräch & Fördercheck
Dach, Verbrauch und Budget bilden die Grundlage für die Prüfung passender Programme.
02
Antrag vor Projektbeginn
Notwendige Förder- oder Kreditanträge werden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme eingeordnet.
03
Planung & Umsetzung
Die Anlage wird fachgerecht geplant; relevante Nachweise und Unterlagen werden vorbereitet.
04
Anmeldung der Anlage
Netzbetreiber und Marktstammdatenregister werden in den vorgesehenen Ablauf eingebunden.
05
Vergütung & Abschluss
Nach der Inbetriebnahme wird der Vergütungsanspruch mit dem Netzbetreiber abgerechnet.
Häufige Fragen zur Förderung
Muss ich den KfW-Antrag vor der Installation stellen?
Grundsätzlich ja — über den Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens. Lassen Sie den Zeitpunkt von Ihrer Hausbank bestätigen.
Kann ich PV und Speicher zusammen fördern?
Über KfW 270 können Anlage und Speicher als kombiniertes Vorhaben förderfähig sein. Der Nullsteuersatz kann auch für begünstigte Nachrüst-Speicher gelten.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Bei begünstigten Anlagen kann § 3 Nr. 72 EStG greifen. Die persönlichen Voraussetzungen sollten im Zweifel steuerlich geprüft werden.
Gibt es 2026 noch eine Wallbox-Förderung?
KfW 442 ist geschlossen. Einige Kommunen haben eigene Programme. Wir prüfen, was an Ihrem Standort aktuell möglich ist.
Förderung gehört früh in die Planung
Programme können sich ändern — und manche Anträge müssen vor Beginn gestellt werden.