Modernes Haus mit Solaranlage in Deutschland
Förderung & Finanzierung 2026

Solar-Förderung in NRW optimal nutzen

Geprüfter Überblick zu Finanzierung, Einspeisevergütung und steuerlichen Rahmenbedingungen – Stand Juli 2026.

0 %
Umsatzsteuer auf begünstigte PV-Anlagen und Komponenten
20 J.
Gesetzlicher Vergütungszeitraum nach EEG
Bis 100 %
der förderfähigen Investitionskosten über KfW 270
Aktuelle Fördermöglichkeiten

Diese Möglichkeiten können relevant sein

Als Eigenheimbesitzer in NRW profitieren Sie von Förderungen auf Bundes- und Landesebene. Alle Angaben wurden im Juli 2026 auf Aktualität geprüft.

✓ Aktiv – Stand Juli 2026
🏦

KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien

Das zentrale KfW-Programm für Privatpersonen, die eine PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher finanzieren möchten. Der Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt – vor Beginn der Maßnahme.

  • Zinsgünstiger Kredit – 100 % der Investitionskosten finanzierbar
  • PV-Anlage und Batteriespeicher förderfähig
  • Laufzeiten: 5 bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Antrag über Hausbank – nicht direkt bei der KfW
  • Balkonkraftwerke (Steckeranlagen) sind nicht förderfähig

💡 Hinweis zur WallboxDas frühere KfW-Zuschussprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos" (PV + Speicher + Wallbox) ist seit 2024 geschlossen – neue Anträge sind nicht mehr möglich. Wer eine Wallbox plant, kann diese ggf. über kommunale Förderprogramme oder kombiniert mit dem KfW 270-Kredit finanzieren. Wir beraten Sie individuell.

✓ Gesetzlicher Anspruch
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Einspeisevergütung nach EEG

Für eingespeisten Strom kann ein gesetzlicher Vergütungsanspruch bestehen. Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Satz gilt nach § 25 EEG grundsätzlich 20 Jahre; bei gesetzlich bestimmten Werten verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Zahlungsjahres.

Anlagengröße Überschusseinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

📅 Gültigkeit dieser SätzeDie Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur halbjährlich angepasst. Diese Werte gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme von Februar bis Juli 2026. Für spätere Inbetriebnahmen müssen die dann veröffentlichten Sätze geprüft werden.

  • Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich
  • Kein gesonderter Einspeisevertrag notwendig
✓ Gilt seit 2023
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Umsatzsteuer-Nullsatz (0 % MwSt.)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG der Umsatzsteuer-Nullsatz für begünstigte PV-Anlagen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird für das konkrete Vorhaben geprüft.

  • 0 % Umsatzsteuer auf begünstigte PV-Anlagen, Wechselrichter und Montage
  • 0 % Umsatzsteuer auf begünstigte Batteriespeicher – auch bei einer zulässigen Nachrüstung
  • Gilt für Wohngebäude und Nebengebäude (Garagen, Carports etc.)
  • Kein Förderantrag erforderlich – Anwendung nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen
  • Einkommensteuerbefreiung für begünstigte Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG

💶 HinweisDer Nullsteuersatz wird direkt auf der Rechnung berücksichtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine pauschale Ersparnis lässt sich erst anhand des konkreten Angebots beziffern.

⚡ Prüfen lohnt sich
🏛️

NRW-Landes- & Kommunalförderung

Die Förderlandschaft auf Landes- und kommunaler Ebene ändert sich regelmäßig. Wir beobachten aktuelle Programme und prüfen bei jeder Beratung, welche Zuschüsse für Sie in Frage kommen.

  • Kommunale Programme von Städten, Gemeinden oder Versorgungsunternehmen
  • Lokale Zuschüsse für Batteriespeicher (je nach Gemeinde)
  • Neue oder geänderte Programme vor Projektbeginn erneut prüfen
  • Kombinierbarkeit von Förderprogrammen prüfen wir für Sie

🔍 Unser TippKommunale Programme sind oft zeitlich begrenzt und schnell ausgeschöpft. Fordern Sie frühzeitig Ihren persönlichen Fördercheck an – kostenlos und unverbindlich.

Übersicht

Alle Förderprogramme auf einen Blick

So stehen die aktuell relevanten Programme für Eigenheimbesitzer in NRW im Vergleich – Stand Juli 2026.

Programm Art Was wird gefördert? Status
KfW 270 Kredit PV-Anlage, Batteriespeicher, weitere EE-Anlagen ✓ Aktiv
0 % MwSt. (§ 12 Abs. 3 UStG) Steuervorteil Begünstigte PV-Anlagen, Speicher, Wechselrichter und Montage ✓ Aktiv
Einspeisevergütung (EEG) Vergütung Eingespeister Strom nach den Voraussetzungen des EEG ✓ Aktiv
Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG) Steuervorteil Steuerfreiheit der Einspeiseeinnahmen (kleine Anlagen) ✓ Aktiv
Kommunale Programme Zuschuss Speicher, Wallbox (je nach Gemeinde) ⚡ Prüfen
KfW 442 (Solarstrom für E-Autos) Zuschuss PV + Speicher + Wallbox-Kombination ✗ Geschlossen
KfW 275 (Speicher) Kredit Batteriespeicher (standalone) ✗ Eingestellt
So läuft es ab

Ihr Weg zur Förderung – Schritt für Schritt

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung der Vergütung.

  1. Kostenloses Erstgespräch & Fördercheck

    Wir analysieren Ihre individuelle Situation: Dach, Verbrauch, Budget – und ermitteln alle Förderungen, die für Sie in Frage kommen.

  2. KfW-Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

    Wichtig: Der KfW 270-Antrag muss über Ihre Hausbank vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wir erklären Ihnen genau, was Sie bei der Bank einreichen müssen.

  3. Fachgerechte Umsetzung

    Die technische Umsetzung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe. Sie erhalten die für Förderstellen und Netzbetreiber benötigten Unterlagen.

  4. Anmeldung beim Netzbetreiber & Marktstammdatenregister

    Für die Einspeisevergütung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister Pflicht. Wir unterstützen Sie dabei.

  5. Anlage registrieren und Vergütung abrechnen

    Nach Inbetriebnahme und Registrierung wird der Vergütungsanspruch mit dem zuständigen Netzbetreiber abgerechnet.

Ihr persönlicher Fördercheck

Kostenlos, unverbindlich und auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben relevant sein können.

  • Prüfung aktuell relevanter Programme
  • Berechnung Ihrer individuellen Ersparnis
  • Amortisationsrechnung für Ihre Anlage
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Kostenlos & unverbindlich
Fördercheck anfragen
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Typische Amortisationszeit

Dank Nullsteuersatz, Einspeisevergütung und Eigenverbrauch hängt die Amortisationszeit einer PV-Anlage von Investitionskosten, Ertrag, Eigenverbrauch, Finanzierung und Strompreisentwicklung ab. Wir erstellen deshalb eine individuelle Wirtschaftlichkeitsrechnung.

FAQ Förderung

Häufige Fragen zur Förderung

Muss ich den KfW-Antrag vor der Installation stellen?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über den Finanzierungspartner gestellt werden. Lassen Sie den konkreten Zeitpunkt vor Abschluss eines bindenden Liefer- oder Leistungsvertrags von Ihrer Hausbank bestätigen.

Kann ich PV-Anlage und Speicher zusammen fördern lassen?

Über KfW 270 können PV-Anlage und Batteriespeicher als kombiniertes Vorhaben förderfähig sein. Der Umsatzsteuer-Nullsatz kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch für begünstigte, nachträglich eingebaute Speicher gelten.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Einnahmen und Entnahmen können bei begünstigten Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei sein. Die persönlichen Voraussetzungen sollten im Zweifel steuerlich geprüft werden.

Ändert sich die Einspeisevergütung nach der Installation?

Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Satz gilt nach § 25 EEG grundsätzlich 20 Jahre; bei gesetzlich bestimmten Werten verlängert sich der Zeitraum bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Zahlungsjahres.

Gibt es 2026 noch eine Wallbox-Förderung?

Das KfW-Zuschussprogramm 442 ist seit 2024 geschlossen. Einige Städte und Stadtwerke bieten jedoch eigene kommunale Förderprogramme für Wallboxen an. Fragen Sie uns – wir prüfen, was für Ihren Standort aktuell verfügbar ist.

Wie melde ich meine Anlage an?

Nach Installation müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und den Netzbetreiber informieren. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen bereit und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.

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Kein Fördergeld verschenken

Programme und Konditionen können sich ändern. Lassen Sie die verfügbaren Möglichkeiten deshalb vor Beginn Ihres Vorhabens aktuell prüfen.

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